dsgvo an schulen

DSGVO an Schulen

Der DigitaPakt Schule bringt neue datenschutzrechtliche Herausforderung

Zunächst klingt der Einsatz digitaler Technik vielversprechend, jedoch hat die Einhaltung des Datenschutzes einen hohen Stellenwert, da die Schule ein geschützter Raum ist.  Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gibt eindeutig vor, was geht und was nicht. So soll vor allem die Versorgung mit WLAN an Schulen ausgebaut werden. Dabei sollten die Bereiche Netztrennung, Skalierbarkeit und Zukunftsfähigkeit sowie der Datenschutz berücksichtigt werden. Insbesondere an Schulen gibt es sensible Daten soweit das Auge reicht. Daten von Schülern könnten ohne Kenntnis oder Zustimmung der Eltern gesammelt werden und so den Grundstein für umfassende Datenprofile legen. 
Verbindliche Vorgaben seitens der Politik gibt es zur Zeit noch nicht.
Durchleuchten wir einmal das Thema Clouddienste
Natürlich finden auf diesem Weg auch Clouddienste den Weg in die Schule. Cloudlösungen sind dabei das Mittel der Wahl bei der Reduzierung von Kosten. Denn diese Dienste erfordern keine lokale Installation und stehen flexibler und schneller zu Verfügung. Für die Wartung und Pflege wird ebenfalls kein „Schulpersonal“ benötigt.

Schulträger müssen bei der Auswahl eines Cloud-Dienst-Anbieters für die schulische Netzwerkinfrastruktur darauf achten, dass diese die Einhaltung der DSGVO gewährleisten. Vielen Lösungen gehen nicht konform mit dem europäischen Datenschutz. Besonders Angebote aus den USA sind kritisch zu betrachten, da diese dem US Cloud Act unterliegen. Das heißt, der US-Anbieter verpflichtet sich, nationalen Sicherheitsbehörden jederzeit Zugriff auf Anwenderdaten zu gewähren, selbst wenn diese auf Servern in Deutschland oder Europa gespeichert sind. Ebenfalls sind Lösungen aus China mehr als fragwürdig, da auch hier der Datenschutz nicht gewährleistet werden kann.

Damit wird der Einsatz von Cloudlösungen, die nicht aus der EU stammen, zu einem Risiko für die getätigte Investition.  Empfindliche Bußgelder und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen können dadurch entstehen.

Maximaler Schutz kann nur von einem Cloud-Anbieter kommen, der sein Rechenzentrum in der EU hat und dort der Einhaltung des Datenschutzes unterliegt so wie es gesetzlich Pflicht ist.

Unser Partner im Bereich DigitaPakt Schule, Lancom, bietet mit seiner Management Cloud „made in Germany“ eine sichere Lösung an, welche die Einhaltung der datenschutzrechtlichen  Vorgaben gewährleistet.

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