Anforderungen (Bundesländer) beim Digitalpakt Schule

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Baden Württemburg
Antragstellung bis 30.06.2024

Bayern
Erste Antragstellung 31.12.2021. Bis zum 30.04.2021 soll mindestens die Hälfte des zugewiesenen Budgets durch Bewilligungen gebunden sein

Berlin
Bis spätestens 30.04.2021 bzw. 31.12.2023 zu beantragen.
Anmerkung:Bindung mind. 50 % des zugewiesenen Budgets bis 30.04.2021

Brandenburg
Frist zur Einreichung ist der 30.09.2020, in begründeten Fällen der 31.12.2020

Bremen
Für die Schulträger sind keine besonderen Fristen zur Beantragung im Förderzeitraum in der Förderrichtlinie vorgesehen. Der Förderzeitraum läuft von 2019 bis 2024. Anträge sind zulässig für ein Kalenderjahr oder für die Laufzeit des Förderprogramms.

Hamburg
Antragstellung bis 15.04.2024
Wichtig: Investiert wird in die Ausstattung der Schule und in Fortbildung der Lehrkräfte.

Hessen
Seit Ende 2019 läuft das Förderverfahren

Mecklenburg-Vorpommern
Es werden nur Vorhaben gefördert, bei denen eine vollständige Abnahme bis zum 31. Dezember 2024 gesichert erscheint, damit die Abrechnungs- und Verwendungsnachweisverfahren rechtzeitig abgeschlossen werden können.

Niedersachsen
Antragsstellung bis 16.05.2023
Auszahlungen bis 31.12.2024

NRW
Antragstellung bis 31.12.2024
Wichtig: Bindungsfrist der Schulträgerbudgets endet  jedoch bereits am 31.12.2021

Rheinland-Pfalz
Bindungsfrist der Schulträgerbudgets endet  jedoch bereits am 16.05.2022. Die Antragstellung ist aber danach auch noch möglich

Saarland
Antragsstellung bis 16.05.2022
Bis 16.11.2021 sollen 50 % der Fördermittel durch Bewilligung gebunden sein

Sachsen
Antragstellung bis 30.06.2020

Sachsen-Anhalt
Antragstellung bis 30.06.2021

Schleswig-Holstein
Antragstellung 31.12.2022

Thüringen
Bewilligungen 16.05.2024

 

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Digitalpakt Schule: Der Weg zum digitalen Klassenzimmer
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